Seite wird geladen...
Geräusche und elektromagnetische Felder werden als Physikalische Einwirkungen zusammengefasst. Diese beiden physikalischen Effekte treten in verschiedenen Zusammenhängen auf und bieten daher ein vielfältiges Aufgabenspektrum. Neben der fachlichen Beurteilung von unterschiedlichen Anlagen, wie Windkraftanlagen, Blockheizkraftwerke, Schießstände, Umspannwerke und vielen mehr, arbeiten wir auch an der Optimierung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren mit. Zum Schutz der Bevölkerung und der bayerischen Lebensqualität sichern wir gemeinsam mit den nachgeordneten Behörden die Einhaltung der zulässigen Geräuschimmissionen sowie der zulässigen elektromagnetischen Felder.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Eine weitere dort geregelte Aufgabe besteht darin, regelmäßig Lärmkarten und Lärmaktionspläne zu erstellen, um den bestehenden Umgebungslärm weiter zu mindern und ruhige Gebiete vor der Zunahme von Lärm zu schützen. Das Umweltministerium ist als oberste Landesbehörde verantwortlich, den Vollzug der im Immissionsschutzrecht geregelten Aufgaben zum Schutz vor Physikalischen Einwirkungen in Bayern zu organisieren und zu steuern. Wichtig ist außerdem, die politische Hausspitze, das Kabinett und den Landtag kompetent zu informieren und zu beraten sowie zur Gesetzgebung des Bundes die Positionen Bayerns für die Mitwirkung im Bundesrat vorzuschlagen.
Derzeit sind leider keine Stellenanzeigen für dieses Tätigkeitsfeld verfügbar.